Bei einer Minderung der zu bearbeitenden Flächen um 20% muss vorliegend jedoch das Kriterium der Wesentlichkeit als erfüllt betrachtet werden, womit eine Neudurchführung der Submission als gerechtfertigt erscheint. Die verschiedenen Berechnungsfaktoren können sich bei dieser Menge derart auswirken, dass sich die preisliche Rangierung verändert. Gemäss der Offertöffnung vom 1. September 1999 reichte die Beschwerdeführerin das tiefste Angebot ein. Im Abstand von nur Fr. 51.55 folgte schon die Anbieterin auf dem zweiten Platz.