348, 363 und 368). c) Im Fall der mengenmässigen Änderung hängt die Wesentlichkeit demnach von einer bestimmten Grenzmenge ab, um welche die Leistung reduziert wird und die im Einzelfall festzulegen ist. Unbestritten ist, dass sich der Preis pro Einheit im Verhältnis zur verlangten Leistungsmenge darstellt. Reduziert sich die Leistungsmenge, steigt im Normalfall der Preis pro Einheit an. Auf welche Berechnungsfaktoren die Unternehmer sich dabei aber genau abstützen, kann im Einzelnen nicht bestimmt werden. Darum kann auch nicht ohne weiteres vorausgesagt werden, wie sich ab einer bestimmten Leistungsreduktion die rein preisliche Rangierung gemäss Offertenöffnung verändert.