Weshalb dieser Verteilschlüssel in der Folge nicht vom Gemeinderat erstellt wurde, geht aus den Akten nicht hervor. d) Deshalb konnte der Regierungsstatthalter lediglich die amtlichen Kosten (Spruch- und Schreibgebühr, Auslagen) von insgesamt Fr. 2147.80 unter solidarischer Haftung zu Lasten der damaligen Grundstückeigentümer festsetzen. Betreffend die Kosten der Ersatzvornahme konnte der Regierungsstatthalter im Entscheid nur die Gesamthöhe feststellen. Diese Kosten von Fr. 11794.- sind vom Gemeinderat nach dem Verursacherprinzip unter den Beschwerdeführern aufzuteilen. Die Sache ist somit an den Gemeinderat zur Festlegung der Kostenverteilung auf die Beschwerdeführer zurückzuweisen. |