Zuständig für die Ermittlung des Verteilschlüssels ist die in der Sache zuständige Instanz, hier der Gemeinderat. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 12. - Gemäss Kostenentscheid betragen die amtlichen Kosten der Ersatzvornahme Fr. 13941.80. Diese Gesamtkosten setzen sich aus der Rechnung der mit den Sanierungsarbeiten betrauten Firma von Fr. 11794.-, einer Spruchgebühr von Fr. 1950.- sowie Schreibgebühren und Auslagen von Fr. 197.80 zusammen. Die amtlichen Kosten sollten von den Beschwerdeführern sowie von zwei weiteren Sanierungspflichtigen unter Solidarhaft getragen werden.