Der Beschwerdeführer hat in den Offertunterlagen unter der Rubrik «Personalbestand/Disponibilität» folgende Angaben gemacht: Gesamtbestand des Betriebspersonals: Büro: 2 Werk: 6-10 Kapazität (für den Auftrag verfügbar) Pers.: 5-7 Auf den Einwand der Beschwerdegegnerin, die Abklärungen hätten ergeben, dass er lediglich einen festen Angestellten habe, erklärt der Beschwerdeführer in der Replik, neben ihm selber seien noch zwei selbständige Maler und ein Tapezierer als Ausleihung von Berufskollegen für diese Arbeiten vorgesehen.