Ob nach Lage der Akten auch die letztgenannte Rechtsfrage als hinreichend geklärt gelten kann, wird nachfolgend zu beurteilen sein. 5. - a) Mit seiner Vernehmlassung vom 13. Dezember 2000 legt der Gemeinderat nebst den beiden erwähnten Terrainschnitten vom 28. Oktober 2000 zwei Berechnungsblätter der mit der Sache betrauten kommunalen Bauverwaltung auf. Ein Papier trägt die Überschrift: «Berechnung der sichtbaren Aussenfläche des 1. Untergeschosses aus dem ausgemittelten gewachsenen Terrain (Höhenkurvenplan 1981) oder tiefer gelegtem Terrain». Das andere Berechnungsblatt trägt die Überschrift «Geschossigkeitsberechnung 1. Untergeschoss (Parterrewohnung) Berechnung Aussenfläche 100%».