f) Der Vergleich zwischen dem erwähnten Situationsplan aus dem Jahre 1981 mit den Höhenkurven und den Schnittplänen des strittigen Baugesuches zeigt auf, dass in der Zwischenzeit massgebliche Veränderungen des gewachsenen Terrains erfolgten. Mit dem zitierten Bildmaterial wird dies bestätigt und gleichzeitig aufgezeigt, dass diese Veränderungen in den letzten 10 Jahren erfolgt sind. Soweit sich die Vorinstanz und die Beschwerdegegner auf den gegenteiligen Standpunkt stellen, kann ihnen nach Lage der Akten nicht gefolgt werden.