Auf dieser Aufnahme ist erkennbar, dass das Gelände auf der Nachbarparzelle im südwestlichen Parzellenbereich südlich einer terrassierten Fläche vor dem Wohngebäude etwas steiler abfällt. Demgegenüber zeigt das Foto im östlichen Bereich des Baugrundstückes - abgesehen von einem kleineren Humushügel - keine signifikanten künstlichen Terraineingriffe. Zwei ebenfalls bei den Akten liegende Fotos, die im Oktober 1985 aufgenommen worden waren, bestätigen dieses Bild. Sie zeigen die Strassenböschung unmittelbar unterhalb des Trassees der Strasse sowie anschliessend ein durchaus gleichmässiger, nach Süden abfallender Terrainverlauf.