d) Dass das gewachsene Terrain im Bereich des Baugrundstücks - abgesehen von der im Norden verlaufenen Strassenböschung - ursprünglich tatsächlich mehr oder weniger gleichmässig (d.h. nicht terrassiert) nach Süden hin abfiel, illustriert ferner eine am 12. Juli 1988 aufgenommene Fotografie, welche der Eigentümer der südlich angrenzenden Parzelle z hangaufwärts in Richtung der Parzelle y bzw. teils in Richtung des Baugrundstückes aufgenommen hatte. Auf dieser Aufnahme ist erkennbar, dass das Gelände auf der Nachbarparzelle im südwestlichen Parzellenbereich südlich einer terrassierten Fläche vor dem Wohngebäude etwas steiler abfällt.