Insbesondere stellt sie in Abrede, dass das Terrain hier in den Jahren 1996/97 aufgeschüttet bzw. abgestuft worden sei. Die Baugesuchsunterlagen gäben den massgeblichen Terrainverlauf zutreffend wieder. Aus den von den Beschwerdeführern aufgelegten Fotos liessen sich keine abweichenden Erkenntnisse gewinnen, ebensowenig aus Geländeaufnahmen von 1994. Den Baugesuchsunterlagen liege eine Aufnahme vom 14. Oktober 1999 zugrunde. Ein Vergleich zwischen dieser Aufnahme und jener aus dem Jahre 1994 zeige bloss eine minime Abweichung. Auch ein Vergleich von Höhenkoten gemäss Terrainaufnahme 1999 mit entsprechenden Werten 1994 zeigte keine erheblichen Abweichungen.