Mit Blick auf den Wortlaut von § 18 öBV (Kann-Vorschrift) ist immerhin zu prüfen, unter welchen Umständen von einem ungewöhnlich niedrigen Angebot auszugehen ist, das die Vergabeinstanz zur Einziehung von Erkundigungen verpflichtet, um die Einhaltung der Teilnahme- und Auftragsbedingungen zu sichern. Es stellt sich die Frage, ob die Beschwerdegegnerin unter den konkreten Umständen beim Unternehmen A eine entsprechende Nachfragepflicht gehabt hätte.