17 zu Rz. 476). Unlauter ist ein Angebot dagegen dann, wenn der Unternehmer die Differenz zu kostendeckenden Preisen mit illegalen Mitteln deckt, etwa durch Verletzung von Gesamtarbeitsverträgen oder durch Verwendung von Einsparungen, die aus Steuer- oder Abgabehinterziehungen resultieren (PVG 1998 S. 203 mit Hinweis auf Galli/Lehmann/Rechsteiner, a.a.O., Rz. 726).