Es ist grundsätzlich Sache des Unternehmers, wie er die einzelnen Positionen kalkuliert und welches Risiko er dabei eingehen will. Ein solches Angebot kann aus der Sicht der Anbieterin gerechtfertigt sein, um die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer in einer kritischen Phase zu gewährleisten oder in einem neuen Geschäftsbereich Fuss zu fassen. Ein tiefer Offertbetrag kann beispielsweise auch auf niedrigeren Kostenstrukturen oder einem innovativeren Lösungskonzept beruhen (vgl. die Anmerkungen von Scherler, in: BR 2000 S. 62). Diese Art von Preisbildung ist im Geschäftsverkehr unter Privaten weder ungewöhnlich noch gilt sie grundsätzlich als unzulässig;