Abklärungen ihres Architekten hätten ergeben, dass die Unternehmung A zwar ein kostengünstiges, keinesfalls aber ein Unterangebot eingereicht habe. Entsprechend den Gesetzesvorschriften sei dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Zuschlag erteilt worden. b) Zu prüfen ist, ob ein Konkurrent im Beschwerdeverfahren geltend machen kann, der Zuschlag sei unzulässigerweise an einen Offerenten mit einem Unterangebot erfolgt bzw. ein solcher hätte vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen.