Infolge Erbteilung ging das Grundstück x im Jahre 1997 an den Bauherrn und Beschwerdegegner über. Dieser stellte mit Gesuch vom 12. August 1999 das Begehren, es sei ihm zu bewilligen, das Grundstück x im Sinne der Landhauszone A des Zonenplanes sowie des BZR zu nutzen, und es sei das Grundstück anlässlich der nächsten Zonenplanrevision in die Landhauszone A umzuzonen. Im Antwortschreiben vom 29. September 1999 zeigte sich die Vorinstanz bereit, ein entsprechendes Baugesuch zu prüfen. Eine allfällige Umzonung der Parzelle x setzte sie auf die Revisionsliste. a) Der Beschwerdegegner ist 66 Jahre alt.