Die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen richten sich nach den massgebenden gesetzlichen Vorschriften - wie dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung - sowie den einschlägigen Vertragswerken der Sozialpartner. Das öBG ist auf die Einhaltung orts- oder landesüblicher Standards ausgerichtet, welche üblicherweise aus Gesamtarbeitsverträgen hervorgehen, um Sozialdumping zu vermeiden (Botschaft, a.a.O., S. 301 [Hervorhebung durch das Gericht]; vgl. auch die Aussage von H.P. Bossart in: Protokoll der Kommissionssitzung vom 29.5.1998, S. 11). Was § 4 lit.