Im Sinne der Wahrung «gleich langer Spiesse» sollen nicht jene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser gestellt sein, die keinen Gesamtarbeitsverträgen unterstehen oder keine berufsüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten haben. Die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen richten sich nach den massgebenden gesetzlichen Vorschriften - wie dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung - sowie den einschlägigen Vertragswerken der Sozialpartner.