Bauen im reglementierten Baugrund, in: Baurechtstagung Freiburg 1999, Bd. 1, S. 76). Insofern fehlt im vorliegenden Fall eine nachvollziehbare Prüfung in Bezug auf die anfallenden Kosten. Zu Recht wird vom Beschwerdeführer darauf verwiesen, dass diese durchaus höher ausfallen könnten als bisher angenommen, so dass die Frage im Raum steht, ob allenfalls vom Sanierungsziel abgewichen werden dürfte (Art.15 Abs.3, 18 Abs.1 lit.e AltlV). Die Abklärungen dieses Gesichtspunktes und die daran anschliessende gesamtheitliche Abwägung im Rahmen von Detailuntersuchung und Sanierungsprojekt (Art.16 ff. AltlV) hat bislang nicht in der erforderlichen differenzierten Form stattgefunden.