Im Rahmen der Risikoanalyse, die sich nicht nur mit der Altlast, sondern auch mit den durch die Behandlung ausgelösten Zuständen zu befassen hat, wurde im vorliegenden Fall auch die mögliche Gefahr eines Berstens des Schiffes anlässlich der Bergung und die damit einhergehende plötzliche und intensive Gewässerverunreinigung nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wurde eine allenfalls mögliche und mit Blick auf den Sanierungserfolg unter Umständen ausreichende Teilsanierung in Betracht gezogen. So wurde nicht geprüft, ob die Restmenge Diesel abgepumpt oder allenfalls nur der Motorblock alleine geborgen werden könnte.