Ungeklärt ist vorab die Frage, ob sich überhaupt noch Diesel im Schiffstank befindet. Jedenfalls sind die Vorbringen in der Beschwerde, durch die Demontage der Diesel-Heizanlage seien am Tank Öffnungen vorhanden, die zu einer Dispersion des Diesels schon während des Sturmes geführt hätten, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Träfe dies zu, müsste die verfügte Bergung als unverhältnismässig taxiert werden, obschon das Schiffswrack im See als solches der Wasserqualität sicherlich nicht förderlich sein dürfte. Dies gilt umso mehr, als eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung auch seitens der Vorinstanz nicht geltend gemacht wird.