Dieses Öl und vor allem der sich allenfalls noch im Tank befindende Diesel könnten zu einer Verschmutzung des Gewässers mit einem gewissen Risikopotenzial für die betroffene Umwelt führen. Es fragt sich, ob zumindest die Möglichkeit einer Einwirkung auf USG-Schutzgüter selbst dann bestünde, wenn der Tank bereits leer wäre. Immerhin stellt das Schiff als solches in seiner ganzen Zusammensetzung (Metalle, Farbstoffe, Schmiermittel) eine Belastung des Gewässers und der betroffenen Umwelt dar, die weitere Massnahmen erforderlich machen könnte. bb) Wie dargelegt, stellt das Schiff nach umweltrechtlichen Kriterien Abfall dar;