Diese Handelbarkeit jedoch war - wie oben dargelegt - nie ein als Bestandteil der Bewilligung verliehenes Recht. Selbst diejenigen, welche heute nicht mehr selber ein Taxi betreiben, aber im Besitz einer Konzession sind und diese vermieten, werden vor Ablauf der Übergangsfrist die Konzession verkaufen können, besteht doch für A-Bewilligungen wegen der zahlenmässigen Begrenzung eine Warteliste. Für diese Konzessionsinhaber wird die Konzession bis zum Ablauf der Zehnjahresfrist einen gewissen Markt- oder Verkehrswert haben. Für die Grössenordnung, in welcher sich dieser Wert bewegen wird, kann aber die Stadt Luzern nicht verantwortlich gemacht werden. Damit erweist sich Art.