Gewichtig sind auch die Argumente bezüglich der polizeilichen Kontrollmöglichkeiten. Eine Konzession, welche während 24 Stunden pro Tag genutzt werden kann, und zwar von verschiedenen Personen, ist kaum mehr kontrollierbar, wie der Vorfall mit den mehrfachen Kopien eines Taxischilds zeigte (vgl. B+A 40/2001, S. 12; Protokoll Nr. 17 über die Verhandlungen der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates von Luzern, Donnerstag, 21.2.2002, S. 37). Die Abschaffung der altrechtlichen Konzessionen liegt also durchaus im öffentlichen Interesse. b) Die bereits mehrfach angesprochene Übergangsregelung in Art.