Entsprechend konnten zur damaligen Zeit mit An- und Verkauf steuerrechtsrelevante Tatbestände erfüllt werden. Beim angeführten Fall der Erbschaftssteuerveranlagung betreffend Taxikonzession Nr. X handelte es sich beispielsweise um eine Erbenauseinandersetzung, bei welcher sämtliche Vermögenswerte zu erfassen sind. Wird nun aber - wie hier geschehen - etwas vererbt, was monatliche "Mieteinnahmen" erbringt, so muss für die Erbenauseinandersetzung dieser Tatbestand betragsmässig erfasst werden, was man mit einer Kapitalisierung erreicht.