O., S. 62). Es muss daher auch auf die Frage nach der Höhe des Verkehrswerts, welcher von den Antragstellern darüber hinaus lediglich behauptet, aber nicht belegt wird, nicht eingegangen werden. Die Ablösesummen für die Konzessionen wurden von Privaten an Private geleistet. Die Konzessionäre waren nur bereit, ihre Konzession käuflich zu erwerben, weil sie sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil versprochen haben, d.h. sie rechneten mit einer Amortisation dieser anfänglichen "Betriebskosten" innert einer sinnvollen und überblickbaren Frist. Viele Konzessionäre konnten während Jahrzehnten Nutzen aus den mit den Konzessionen verbundenen Privilegien ziehen.