Dabei wurde in erster Linie, um die übrig gebliebenen Pferdedroschkenkonzessionäre wirtschaftlich zu schonen, eine spezielle momentane Situation der Handelbarkeit von deren Konzessionen geschaffen. Die damaligen Erwerber einer Taxameterkonzession hätten allenfalls dazumal geltend machen können, sie seien in ihrem Vertrauen getäuscht worden, wenn die Stadt beispielsweise bereits nach einem Jahr Bewilligungen nicht mehr erneuert hätte und damit die "Investition" oder das Startkapital für den Erwerb der zu löschenden Droschkenkonzessionen nicht hätte amortisiert werden können. i) Nach heutigem Rechtsverständnis ist eine polizeiliche Betriebsbewilligung persönlich und unübertragbar.