Seitdem im Jahre 1911 der unerwünschte Handel mit den Pferdedroschkenkonzessionen zur Kenntnis genommen wurde wie auch anlässlich der Revisionsversuche von 1932 und 1963, hat sich die Stadt Luzern stets gegen die Handelbarkeit der Konzessionen ausgesprochen. Es ist zwar richtig, dass wohl gerade die bis heute offen gebliebene Frage einer möglichen Entschädigung die vorangegangenen Revisionsversuche zum Scheitern gebracht hat. Daraus jedoch zu schliessen, dass wohlerworbene Rechte und gleich auch eine Entschädigungspflicht anerkannt worden seien, wäre indessen zu weit gegriffen.