Andererseits vermittelt sie das Recht, das Taxi auf speziellen öffentlichen Flächen - den designierten Standplätzen - aufzustellen. Der Verordnung ist auch die heutige Exklusivität der Standplätze Hauptbahnhof und Schwanenplatz (im Wechsel) für die Taxibetreiber mit weissem Schild entnehmbar. Die Konzession wird nach dem Wortlaut der Verordnung jeweils nur für die Dauer eines Jahres erteilt und unterscheidet sich damit insgesamt nicht von einer üblichen Bewilligung zum gesteigerten Gemeingebrauch. c) Bei der Benutzung öffentlicher Sachen im Gemeingebrauch wird unterschieden zwischen schlichtem Gemeingebrauch, gesteigertem Gemeingebrauch und Sondernutzung.