Die Verordnung betreffend den Dienst der Automobildroschken hält dazu in Art. 1 Abs. 1 fest: Die Konzessionen für das Aufstellen und den Betrieb von Automobil-Droschken (Taxameter) auf bestimmten Plätzen, an Promenaden und Strassen der Stadt Luzern werden vom Stadtrate erteilt und zwar je auf die Dauer eines Jahres. Die "Konzession" erlaubt es den Taxihaltern somit einerseits, ein Taxi zur Beförderung von Personen zu betreiben. Andererseits vermittelt sie das Recht, das Taxi auf speziellen öffentlichen Flächen - den designierten Standplätzen - aufzustellen.