Das bedeutet, dass vertrauensbegründenden Akten oder Handlungen Bestandeskraft gegenüber Gesetzesänderungen zugebilligt wird. Es handelt sich damit um einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch des Bürgers auf den Bestand einer ihm vom Staat eingeräumten Rechtsposition (Kölz, Das wohlerworbene Recht - immer noch aktuelles Grundrecht?, SJZ 1978 S. 65ff., S. 66). Dabei lässt sich die Frage, ob eine Rechtsposition als wohlerworbenes Recht zu qualifizieren ist, nicht einzig aufgrund ihrer Entstehung und losgelöst von der aktuellen Rechtslage beurteilen (Klett, Verfassungsrechtlicher Schutz "wohlerworbener Rechte" bei Rechtsänderungen, Bern 1984, S. 224ff.