3 und 4 keine Anwendung. Nach Ablauf von 10 Jahren seit In-Kraft-Treten dieses Reglements werden die Konzessionen mit den Nummern 1 bis 33 auf schriftliches Begehren hin in Taxibetriebsbewilligungen A gemäss Art. 2 Abs. 2 umgewandelt, sofern der Gesuchsteller oder die Gesuchsstellerin die Bewilligungsvoraussetzungen nach den Art. 3 und 4 erfüllt. 2 ... 3 ... a) Die Antragsteller wie der Stadtrat Luzern gehen zwar übereinstimmend davon aus, dass die Verleihung der so genannten Taxameterkonzessionen wohlerworbene Rechte begründet hätten, leiten daraus jedoch unterschiedliche Folgen ab.