Dagegen liessen die Antragsteller am 18. Juli 2003 ein Normenprüfungsbegehren einreichen. Sie stellten den Antrag, es seien jene Bestimmungen des Reglements über das Taxiwesen der Stadt Luzern vom 12. Juni 2003 aufzuheben, welche direkt oder indirekt die Abschaffung der geltenden Taxikonzessionen beinhalten und damit den Entzug der Taxikonzessionen als vermögenswerte, wohlerworbene Rechte der Gesuchsteller bewirken. Sie machten geltend, dass sie an den Konzessionen wohlerworbene Rechte hätten, welche nicht entschädigungslos dahinfallen dürften.