Der Hauptgrund der Revision war, dass die bald 100-jährigen Rechtsgrundlagen völlig veraltet waren und die im Interesse der Fahrgäste notwendige Ordnung im Taxiwesen nicht durchgesetzt werden konnte. Gleichzeitig wurden auch weitere langjährige Anliegen, nämlich eine Vereinheitlichung der Bewilligungsarten, die Aufhebung des Standplatzprivilegs, wie auch eine Unterbindung des Handels der als Konzessionen bezeichneten Betriebsbewilligungen angestrebt. Dagegen liessen die Antragsteller am 18. Juli 2003 ein Normenprüfungsbegehren einreichen.