| | Entscheid: | Am 12. Juni 2003 beschloss der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf den Bericht und Antrag 40/2001 des Stadtrates Luzern vom 7. November 2001 (B+A 40/2001), den Erlass eines Reglements über das Taxiwesen. Dieses löste die bis dahin geltenden Rechtsgrundlagen für das Taxigewerbe, die Verordnung betreffend den Dienst der Automobil-Droschken (Taxameter) vom 21. April 1910, revidiert am 26. Januar 1911 (im Folgenden: Taxameterverordnung), ab. Der Hauptgrund der Revision war, dass die bald 100-jährigen Rechtsgrundlagen völlig veraltet waren und die im Interesse der Fahrgäste notwendige Ordnung im Taxiwesen nicht durchgesetzt werden konnte.