| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Erlassprüfung | | Entscheiddatum: | 28.09.2005 | | Fallnummer: | P 03 1 | | LGVE: | 2006 II Nr. 39 | | Leitsatz: | Die Luzerner Taxameter-Konzessionen sind rechtlich gesehen Bewilligungen zum gesteigerten Gemeingebrauch und haben keine wohlerworbenen Rechte begründet. Die Abschaffung dieser altrechtlichen "Konzessionen" greift daher nicht in die Eigentumsrechte der Inhaber, zumal die Aufhebung der damit einhergehenden Privilegien im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: