| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die knapp 18-jährige A war zwischen ihrem sechsten und zwölften Altersjahr von einem ihrer Onkel sexuell ausgebeutet worden. Als Folge dieser über Jahre anhaltenden belastenden Erfahrung leidet sie heute an einer akuten Belastungsstörung, welche sich bei ihr unter anderem in Form von Depression, Angst, Ärger, Wut und Verzweiflung äussert. A stellte gestützt auf das OHG ein Gesuch um Kostengutsprache für die Übernahme von Therapiekosten (Psychotherapie), und zwar in der Höhe von Fr. 7400.-.