10. Das Urteil wird dem Beschuldigten (über den Verteidiger), der Staatsanwaltschaft 5 Wirtschaftsdelikte, der Oberstaatsanwaltschaft, den Privatklägerinnen (der BG Mitte über den Vertreter im Doppel), dem Vollzugs- und Bewährungsdienst (Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug sowie Abteilung Bewährungsdienst), dem Amt für Migration des Kantons Luzern und dem Kantonsgericht Luzern (samt Akten) zugestellt. Der Verteidiger erhält eine Orientierungskopie. Nach Rechtskraft wird das Urteil der Strafregisterbehörde sowie dem Bundesamt für Justiz BJ (Schweizerisches Strafregister/ VOSTRA) mitgeteilt. Kriminalgericht Abteilung 2