9. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Partei, die Berufung angemeldet hat, hat dem Kantonsgericht innert 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteilseineschriftliche Berufungserklärung einzureichen, die den Anforderungen von Art. 399 Abs. 3 und 4 StPO zu genügen hat.