Der Beschuldigte hat dem Kriminalgericht somit insgesamt Fr. 10'000.-- Verfahrenskosten und die Geldstrafe von Fr. 17'000.-- zu bezahlen. Das Inkasso der Verfahrenskosten wird bis zur Beendigung des Strafvollzugs aufgeschoben. Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 62 - 8. Der Beschuldigte hat dem Privatkläger BG Mitte (vertreten durch Rechtsanwalt - - ) eine Parteientschädigung in der Höhe von pauschal Fr. 8'500.- (einschliesslich Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen.