4. Die sich bei den Untersuchungsakten befindlichen beschlagnahmten Unterlagen der - 1111 GmbH betreffend die GmbH {sieben 80 und ein Couvert) werden der - GmbH nach Rechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. 5. 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der BG Mitte Schadenersatz in der Höhe von Fr. 97'119.73, zzgl. Zins zu 5 % seit dem 24. Dezember 2020 zu bezahlen. 5.2. Die Schadenersatzforderung der - GmbH wird im Grundsatz gutgeheissen. Zur masslichen Festsetzung wird die Privatklägerin an den Zivilrichter verwiesen.