2.3. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nidwalden vom 14. Dezember 2017 gewährte bedingte Vollzug von 90 Tagessätzen Geldstrafe wird widerrufen. Ebenfalls widerrufen werden die mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 1, vom 22. März 2019 und 11 . März 2020 gewährten bedingten Vollzüge von 5 Tagessätzen bzw. 60 Tagessätzen Geldstrafe. Sämtliche widerrufenen Strafbefehle sind in der als Gesamtstrafe festgesetzten Geldstrafe gemäss Ziff. 2.2 enthalten. 3. 3.1. wird während 5 Jahren untersagt, jegliche selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, namentlich als faktischer Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens.