Die weiteren vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten sind aus der Aufstellung in Ziff. 7 des Urteilsspruchs ersichtlich. Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 59 - Urteilsspruch 1. ist schuldig des Betrugs nach Art. 146 Abs. 1 StGB, der Urkundenfälschung nach Art. 251 Ziff. 1 StGB sowie der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 3 StGB.