Die Gebühr des ausserordentlich amtlichen Verteidigers wird für das Verfahren vor Kriminalgericht antragsgemäss - wobei für die Verhandlung vor Kriminalgericht noch zusätzlich zwei Stunden aufaddiert werden - auf Fr. 6'552.50 festgesetzt. Daran vergütet das Kriminalgericht 85 % (Fr. 5'569.65), zuzüglich Auslagen von Fr. 15.20 und Mehrwertsteuer von Fr. 430.05, total somit Fr. 6'014.90. Die Kosten der amtlichen Verteidigung im Untersuchungsverfahren (Fr. 5'537.65) und im Gerichtsverfahren (Fr. 6'014.90) gehen zu lasten des Staates, unter Vorbehalt der Rückforderung nach Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO.