gerisch erlangten Kredit stammte und der GmbH nicht zustanden. Somit können sie auch keine Schadensposition der - GmbH darstellen, womit die Zivilforderung zumindest in Bezug auf diese Fr. 15'000.-- unbegründet ist. Bei der Vorleistung zugunsten der GmbH (Umbau ) und dem Kredit an , die zu einem Vermögensschaden führten, müsste geprüft werden, ob in der Zwischenzeit Zahlungen an die GmbH flossen oder nicht. Die Privatklägerin - GmbH beteiligte sich nicht weiter am Verfahren und begründete auch ihre Zivilforderung nicht näher.