Da die Schadenersatzforderung der BG Mitte nach dem Gesagten fällig und substantiiert ist, wird diese gutgeheissen und der Beschuldigte dazu verpflichtet, der BG Mitte Schadenersatz in der Höhe von Fr. 97'119.73, zzgl. Zins zu 5 % seit dem 24. Dezember 2020 zu bezahlen. Der Erlös aus der Ersatzforderung sowie aus der vom Beschuldigten zu bezahlenden Geldstrafe wird in Anwendung Art. 73 StGB der BG Mitte zugesprochen. In diesem Umfang reduziert sich die Schadenersatzforderung.