23.1.86 f. und 90) und für welche die BG Mitte nicht mehr bürgen musste). Entsprechend dem Beweisergebnis ist auch erstellt, dass der Beschuldigte widerrechtlich handelte und durch seine betrügerischen Handlungen den Kredit erwirkte, für dessen Ausfall wiederum die Privatklägerin BG Mitte im Umfang von Fr. 97'119.73 bürgen musste. Da die Schadenersatzforderung der BG Mitte nach dem Gesagten fällig und substantiiert ist, wird diese gutgeheissen und der Beschuldigte dazu verpflichtet, der BG Mitte Schadenersatz in der Höhe von Fr. 97'119.73, zzgl. Zins zu 5 % seit dem 24. Dezember 2020 zu bezahlen.