Danach gelangte die LUKB an die Privatklägerin BG Mitte, die für den Kredit bürgte und der LUKB die Fr. 110'000.- erstattete. Die von der Privatklägerin BG Mitte geltend gemachte Summe ist begründet und nachvollziehbar (Fr. 110'000.-- abzüglich der Fr. 12'880.27, welche die LUKB bereits aus der Kontobeschlagnahme bei - zurückerhalten hat [vgl. Anklage S. 7, pag. 23.1.86 f. und 90) und für welche die BG Mitte nicht mehr bürgen musste).