Die LUKB habe den Kredit am 25. November 2020 gekündigt und die Solidarbürgschaft im Umfang von Fr. 97'119.73 in Anspruch genommen, die die BG Mitte am 24. Dezember 2020 im entsprechenden Umfang honoriert habe und damit aus der Bürgschaft entlassen worden sei. Kraft gesetzlicher Subrogation sei die BG Mitte in sämtliche Rechte und Pflichten der LUKB eingetreten. Demnach sei auch die (Schadenersatz-)Forderung in der Höhe von Fr. 97'119.73 auf die BG Mitte übergegangen. Ab dem Honorierungszeitpunkt habe die Privatklägerin zudem Anspruch auf einen Schadenszins in der Höhe von 5 %. Die von der Staatsanwaltschaft gemäss Ziff.