6.7.2. Privatklägerin BG Mitte 6.7.2.1. Die BG Mitte machte anlässlich der kriminalgerichtlichen Verhandlung eine Zivilforderung in der Höhe von Fr. 97'119.73, zzgl. Zins zu 5 % seit dem 24. Dezember 2020 geltend. Begründet wird die Forderung damit, dass der Covid-19-Kredit im Umfang von Fr. 110'000.-- durch die Privatklägerin verbürgt worden sei. Die LUKB habe den Kredit am 25. November 2020 gekündigt und die Solidarbürgschaft im Umfang von Fr. 97'119.73 in Anspruch genommen, die die BG Mitte am 24. Dezember 2020 im entsprechenden Umfang honoriert habe und damit aus der Bürgschaft entlassen worden sei.