Die Privatklägerin BG Mitte führte an der Verhandlung vor Kriminalgericht aus, dass der hinreichende Tatverdacht bestehe, dass die am 2. Juli 2020 vom Beschuldigten in bar auf sein Privatkonto bei der LUKB einbezahlten Fr. 50'000.--. die dann gleichentags auf das beschlagnahmte Kapitaleinzahlungskonto bei der Valiant Bank AG überwiesen worden seien, deliktisch erwirkt worden seien. Es sei nicht auszuschliessen, dass das Bargeld (oder zumindest Teile davon), welches der Beschuldigte zunächst auf sein Privatkonto bei der LUKB einbezahlt und anschliessend auf das Konto der-AG überwiesen habe, aus dem Covid-Kredit stamme.